Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss :

 

Gemäß § 47e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) in Anlehnung an § 5 BauGB i.V.m. § 28 GO beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr / die Stadtvertretung den endgültigen Lärmaktionsplan Norderstedt- Lebenswert leise (LAP 2013) in der Fassung vom 19.05.2008.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan Norderstedt - Lebenswert leise (LAP 2013) in der Fassung vom 19.05.2008 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine Präambel zum LMP bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu entwerfen, in der die länderübergreifende Arbeitsgruppe Lärmreduzierung des Flughafens aufgefordert wird, die Belange Norderstedts möglichst schnell in Angriff zu nehmen, damit eine Entlastung der Norderstedter Bürger von Fluglärm kurzfristig erfolgen kann.

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine Tempo-30-Strecke auf der Ulzburger Straße, nördlich der Waldstraße eingerichtet werden kann. Das Ergebnis ist dem Ausschuss vorzustellen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.