Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 10.04.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 4) zur  Kenntnis genommen.

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens, westlich der Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der Wöbsmoorniederung, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text (Anlage 7), in der Fassung vom 10.06.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 10.06.2008 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand:                  November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand:                  22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                  Stand:                  12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
                  Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der

Lärmminderungsplanung                  Stand:                  2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt

incl. Umweltbericht                  Stand:                  12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand:                  2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                                      00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                  Stand:                  2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                  Stand:                  2007

·        Schalltechnisches Gutachten      Stand:      06.06.2008

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.