Sitzung: 03.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0233
Beschluss:
a) Das
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird
entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
vom 10.04.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der
frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.
b) Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Harkshörn
nördliche Erweiterung", Gebiet: südlich des Regenrückhaltebeckens,
westlich der Sackgasse Oststraße, nördlich der Bahntrasse, östlich der
Wöbsmoorniederung, Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text
(Anlage 7), in der Fassung vom 10.06.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 10.06.2008 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 186 Norderstedt, 3. Änderung und Ergänzung
"Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung", die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Schalltechnisches
Gutachten Stand: 06.06.2008
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach
der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.