Sitzung: 03.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0234
Beschluss:
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.05.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 274
Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", Gebiet: Am
Stammgleis, Teil A – Planzeichnung (Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage
8), in der Fassung vom 12.06.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 12.06.2008 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 274 Norderstedt
„Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", sowie die Begründung und
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
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Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
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Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
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Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
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Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
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Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
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Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
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Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
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Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts Stand: 2007
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Faunistische
Potenzialabschätzung Stand: 12.05.2008
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Schalltechnisches
Gutachten Stand: 06.06.2008
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag Stand: 11.06.2008
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.