Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 14.05.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", Gebiet: Am Stammgleis, Teil A – Planzeichnung (Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage 8), in der Fassung vom 12.06.2008 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 12.06.2008 (Anlage 9) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand:                  November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand:                  22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                   Stand:                  12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung                  Stand:                  2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                  Stand:                  12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand:                  2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                                      00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                  Stand:                  2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts                  Stand:                  2007

·         Faunistische Potenzialabschätzung                  Stand:                  12.05.2008

·         Schalltechnisches Gutachten                  Stand:                  06.06.2008

·         Landschaftspflegerischer Fachbeitrag                  Stand:                  11.06.2008

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.