Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

a) Dem Antrag vom 14.04.2008 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt ( Anlage 1).

 

b) Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 276 Norderstedt "Eckbebauung Friedrichsgaber Weg/Moorbekstraße", Gebiet: Südlich Friedrichsgaber Weg, westlich Moorbekstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.06.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Arrondierung der bestehenden Wohnbebauung Friedrichsgaber Weg 528-530 auf dem Flurstück 26/89

-          Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung Friedrichsgaber Weg 528-530

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.