Sitzung: 03.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 08/0244
Beschluss
a) Dem Antrag vom
14.04.2008 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird
zugestimmt ( Anlage 1).
b) Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 276 Norderstedt "Eckbebauung Friedrichsgaber Weg/Moorbekstraße", Gebiet: Südlich Friedrichsgaber Weg, westlich Moorbekstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.06.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Arrondierung
der bestehenden Wohnbebauung Friedrichsgaber Weg 528-530 auf dem Flurstück
26/89
-
Sicherung der
vorhandenen Wohnnutzung Friedrichsgaber Weg 528-530
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.