Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4, Enthaltungen: 6

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 ) werden


berücksichtigt

Punkt 1;

teilweise berücksichtigt


nicht berücksichtigt


zur Kenntnis genommen


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

berücksichtigt

Punkt 4.2 + 4.3; Punkt 5;

teilweise berücksichtigt

Punkt 1.3; Punkt 2.1; Punkt 6.3

nicht berücksichtigt

Punkt 1.1 + 1.2; Punkt 2.2; Punkt 3.1 + 3.2; Punkt 4.1;Punkt 6.1 + 6.2; Punkt 7.1;  Punkt 6.4 + 6.5; Punkt 8; Punkt 9; Punkt 10.1 – 10.10;

zur Kenntnis genommen


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)     Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße", Gebiet: Südlich Segeberger Chaussee/westlich Am Böhmerwald/nördlich Am Ochsenzoll/beidseitig Parallelstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 6 ) und dem Teil B – Text – (Anlage 7), in der Fassung vom 15.11.2007 als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 15.11.2007 (Anlage 8)  wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 37 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.