Sitzung: 15.07.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4, Enthaltungen: 6
Vorlage: B 08/0150
Beschluss
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 ) werden
berücksichtigt
Punkt 1;
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage
Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 4) werden
berücksichtigt
Punkt 4.2 + 4.3; Punkt 5;
teilweise berücksichtigt
Punkt 1.3; Punkt 2.1; Punkt 6.3
nicht berücksichtigt
Punkt 1.1 + 1.2; Punkt 2.2; Punkt 3.1 + 3.2; Punkt 4.1;Punkt 6.1 + 6.2;
Punkt 7.1; Punkt 6.4 + 6.5;
Punkt 8; Punkt 9; Punkt 10.1 – 10.10;
zur Kenntnis genommen
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße",
Gebiet: Südlich Segeberger Chaussee/westlich Am Böhmerwald/nördlich Am
Ochsenzoll/beidseitig Parallelstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung
– (Anlage 6 ) und dem Teil B – Text – (Anlage 7), in der Fassung vom 15.11.2007
als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 15.11.2007 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.