Sitzung: 15.07.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0178
Beschluss
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
Punkt 2.6
teilweise berücksichtigt
Punkt 2.3; Punkt 3;
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1; Punkt 2.1, 2.2,
2.4, 2.5, 2.7,
2.8
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr.
244 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung „Wohngebiet Scharpenmoorpark",
Gebiet: Gottfried-Keller-Straße/Sandweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung
– (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5 ) in der Fassung vom 17.04.2008,
als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 17.04.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 43 Ja, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.