Sitzung: 15.07.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 6, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 08/0118
Beschluss
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkte 1 – 9.5
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw.
die o. g. Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 1. vereinfachte
Änderung "südlich Ohechaussee, westlich Niendorfer Straße", Gebiet:
Ohechaussee, Niendorfer Straße, Südgrenze Nebenerschließung Nord und
Verlängerung, Nordportbogen, Süd- und Westgrenze des Baufeldes F, bestehend aus
dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage
5), als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 14.02.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.