Sitzung: 04.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0291
Beschlussvorschlag
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt
„Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig Buschweg/zwischen Kohfurth,
Friedrichsgaber Weg, Buchenweg, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.08.2008
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung von Wohnbauflächen in
innerstädtischer Lage
- Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für
soziale Infrastruktureinrichtungen
- Sicherung erhaltenswerter Grün- und
Knickstrukturen
- Sicherung einer leistungsfähigen
Verkehrsverbindung Zentrum Garstedt
- Friedrichsgaber Weg - Sicherung der inneren Erschließung
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Ergänzung des
Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt
"Garstedter Dreieck „West", Gebiet: beidseitig Buschweg / zwischen
Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche
Konzept des Büros ELBERG und der Verwaltung vom 17.04.2008 (Anlage 1) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1; 2; 3.1; 4; 6-11 der Anlage 4 dieser Vorlage
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig
beschlossen