Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt „Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig Buschweg/zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.08.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  1. Sicherung von Wohnbauflächen in innerstädtischer Lage
  2. Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Infrastruktureinrichtungen
  3. Sicherung erhaltenswerter Grün- und Knickstrukturen
  4. Sicherung einer leistungsfähigen Verkehrsverbindung Zentrum Garstedt
    - Friedrichsgaber Weg
  5. Sicherung der inneren Erschließung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Ergänzung des Beschlussvorschlages:

 

Beschlussvorschlag zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck „West", Gebiet: beidseitig Buschweg / zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept des Büros ELBERG und der Verwaltung vom 17.04.2008  (Anlage 1) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1; 2; 3.1; 4; 6-11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen