Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Aufstellungsbeschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung "nord-östlich Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger Chaussee 230 – 234, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.08.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist, durch eine geeignete Erschließung unter weitgehender Schonung und Erhalt des Baumbestandes für die rückwärtigen Grundstücksteile eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Der rechtsverbindliche(n) Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte wird im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen