Sitzung: 04.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0296
Beschlussvorschlag
a)
Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung
und Ergänzung "nord-östlich Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger
Chaussee 230 – 234, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 18.08.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist, durch eine geeignete Erschließung unter weitgehender Schonung
und Erhalt des Baumbestandes für die rückwärtigen Grundstücksteile eine
Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der rechtsverbindliche(n) Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte wird im überplanten
Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig
beschlossen