Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt
Punkt 3;   Punkt 7;

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

Punkt 1; Punkt 2; Punkt 2a.1- 2a.3; Punkt 4; Punkt 5.1 - 5.3; Punkt 6.1 - 6.2 ; 8 und 9.

zur Kenntnis genommen

.....................


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

b)     Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 185 Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", Gebiet: Südlich. Harckesheyde/östlich Ulzburger Straße/Poolstraße/Schulweg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5 ) in der Fassung vom 20.08.2008, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 20.08.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen