Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt die Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltstelle

 

45500.76000

Leist. f. ambulante Hilfen (§ 27.3) in Höhe von 50.000 €

45540.76050

soz.-päd. Familienhilfe (§ 31)         in Höhe von 315.000 €

45560.76050

Vollzeitpflege (§ 33)                        in Höhe von 100.000 €

45570.77050

Heimerziehung (§ 34)                     in Höhe von 300.000 €

45580.77050

Intensive Einzelbetreuung (§ 35)    in Höhe von 30.000 €

45590.77250

Heimerziehung (§ 35a)                    in Höhe von 40.000 €

45590.77450

teilstationäre Hilfen (§ 35a)              in Höhe von 265.000 €

45610.77150

Heimerziehung junge Volljähr. (§41) in Höhe von 220.000 €

45610.77250

Amb. Hilfen junge Volljährige (§ 41) in Höhe von 140.000 €

45650.57000

Inobhutnahmen (§ 42)                      in Höhe von 80.000 €

 

fest.

 

Er bittet den Hauptausschuss und die Stadtvertretung um Bereitstellung der Mittel.

 

Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich die Nachverhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen.

 


Abstimmung: einstimmig bei 11 Ja-Stimmen