Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Stellenplanveränderungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 52a-60 SGB VIII.

 

Er bittet die Stadtvertretung um vorsorgliche Berücksichtigung im nächsten Nachtrag zum Stellenplan 2008/2009.

 

Eine Besetzung der Stellen bzw. Stellenanteile wird erst nach Abschluss der Vereinbarung und Zahlung des Finanzausgleichs dafür durch den Kreis Segeberg erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig