Sitzung: 30.09.2008 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: B 08/0294
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1 – 5
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 4) werden
berücksichtigt
Punkt 1 – 8
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 269 Norderstedt „Taubenstieg",
Gebiet: Östlich Taubenstieg/südlich Drosselstieg/nördlich und westlich
Norderstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 1) und dem
Teil B – Text – (Anlage 6) in der Fassung vom 04.09.2008, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 04.09.2008 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.40 Uhr
bis 21.00 Uhr.