Sitzung: 30.09.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 10
Vorlage: B 08/0303
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der erneuten
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 3; Punkt 7;
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
Punkt 1; Punkt 2; Punkt 2a.1- 2a.3; Punkt 4; Punkt 5.1 - 5.3; Punkt 6.1
- 6.2 ; 8 und 9.
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 185
Norderstedt, 4. Änderung „Poolstraße/Ulzburger Straße", Gebiet: Südlich.
Harckesheyde/östlich Ulzburger Straße/Poolstraße/Schulweg, bestehend aus dem
Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5 ) in der
Fassung vom 20.08.2008, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 20.08.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.