Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 10

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt
Punkt 3.5

teilweise berücksichtigt
keine

nicht berücksichtigt
keine

zur Kenntnis genommen
Punkt 1, Punkt 2, Punkte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6 und 3.7, Punkt 4 und Punkt 5

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

berücksichtigt
1 und 2

teilweise berücksichtigt
keine

nicht berücksichtigt
keine

zur Kenntnis genommen
keine

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)     Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets Harkshörn", Gebiet: Am Stammgleis, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 6 – verkleinerte Planfassung), dem Teil B – Text – (Anlage 7) in der Fassung vom 05.09.2008 und dem Vorhabenplan (Anlage 9) in der Fassung vom 05.09.2008, als Satzung.

 

Die Begründung in der Fassung vom 08.09.2008 ( Anlage 8)  wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 37 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.