Frau Gattermann gibt folgenden Bericht:

 

Sachverhalt

 

Frau Fedrowitz hatte für die SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 03.09.2008 zu TOP 9.3 angefragt:

 

Der SPD-Fraktion wurde zugetragen, dass bei Nutzung des an das Emma-Plambeck-Haus angrenzenden Sportplatzes regelmäßig (sowohl während als auch nach der Schulzeit) Bälle über den Zaun auf das Grundstück der Bewohner des Emma-Plambeck-Hauses gelangen. Da keine Tür in dem Zaun vorgesehen ist, müssen die Jugendlichen entsprechend häufig über den Zaun klettern, um die Bälle zurück zu holen.

 

Wer ist für den Zaun zwischen den beiden Grundstücken verantwortlich ?

 

Antwort:

 

Die Stadt Norderstedt (Amt für Gebäudewirtschaft) ist für die Zaunanlage verantwortlich.

 

Besteht eine Möglichkeit, den Zaun zu erhöhen, um zu verhindern, dass die Jugendlichen ständig über den Zaun klettern müssen ?

 

Antwort:

 

Nach erfolgtem Ortstermin und Befragung des zuständigen Schulhausmeisters, kann sich die Anfrage nur auf den Teil der Zaunanlage am Kunstrasenplatz beziehen, weil die übrige Zaunanlage eine ausreichende Höhe besitzt.

 

Es ist möglich diesen Stahlmattenzaun zu erhöhen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Gibt es eine Regelung über die Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr an den Wochenenden ?

 

Antwort:

 

Für die Beurteilung von Immissionen und Ruhezeiten findet die Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18.BimSchV Anwendung. Danach ist die Ruhezeit von 13.oo bis 15.oo Uhr an Sonn- und Feiertagen nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.oo bis 20.oo Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.