Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

a) Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 15.10.2008 (Anlage.3) wird zur Kenntnis genommen.


b) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 189 Norderstedt, 4.Änderung, "Gewerbestandort Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen in der Fassung vom 15.10.2008 (Anlage 4) wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2008 (Anlage 5) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 189 Norderstedt, 4.Änderung "Gewerbestandort Nettelkrögen", die Begründung sowie die nachfolgend genannten umweltrelevanten Informationen

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand:                  November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand:                  22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                   Stand:                  12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung                  Stand:                  2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                  Stand:                  12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand:                  2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                    00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                  Stand:                  2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts                  Stand:                  2007

·         Faunistische Potenzialabschätzung und

artenschutzrechtliche Betrachtung              Stand: 20.12.2007

 

sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gem. §  3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.