Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt - "Stonsdorf", Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße/nördlich und südlich des Langenharmer Weges/östlich des Grünzuges an der Theodor-Storm-Straße bzw. östlich der Emanuel-Geibel-Straße einschließlich des ehemaligen Bauhofgeländes/südlich des Stadtparksees Teil A – Planzeichnung (Anlage 1: Übersichtsplan) und Teil B – Text (Anlage 2) in der geänderten Fassung vom 06.11.2008 wird beschlossen.

Die Begründung in der geänderten Fassung vom 06.11.2008 (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt - "Stonsdorf" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung, Stand: 22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung, Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne, Stand: 1992/93/95/98/99/2000/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten, Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007

·         Jacob Landschaftsplanung, Norderstedt : Grünordnerischer Fachbeitrag zum B 218, Stand: 27.10.2008

·         Planula, Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie, Hamburg: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand: 24.04.2008

·         Planula, Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie, Hamburg, Oktober 2008: Stadt Norderstedt - B-Plan 218 „Gewerbegebiet Stonsdorf“ - Nachtrag Potenzial artenschutzrechtlich nach § 42 BNatSchG relevanter Arten

·         LAIRM Consult GmbH, Hammoor: schalltechnische Untersuchung zum B 218 – vom 07.05.2008, Stand: 19.09.2008

·         LAIRM Consult GmbH, Hammoor: immissionsschutzrechtliche Stellungnahme: Lärmschutzansprüche aus den geplanten straßenbaulichen Maßnahmen vom 31.03.2008

·         LAIRM Consult GmbH, Hammoor: immissionsschutzrechtliche Stellungnahme: Einrichtung eines Mischgebietes in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk vom 25.10.2007

·         LAIRM Consult GmbH, Hammoor: schalltechnische Stellungnahme: Einwirkungen des Bauspielplatzes Falkenhorst auf den Planbereich des B 218 vom 02.10.2008

·         Umtec, Bremen: Altlastenuntersuchung auf den Stadtparkflächen; Ergebnisbericht zur Gefährdungsabschätzung und orientierende Baugrundbeurteilung, Februar 2006

·         Umtec, Bremen: Bauhof Falkenhorst, Norderstedt: Orientierende Altlastenuntersuchungen, Ergebnisbericht vom 16.11.2005

·         Umtec, Bremen: Bauhof Falkenhorst, Norderstedt: Kostenschätzung Baureifmachung (Abbruch und Bodenaustausch), März 2006

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.