Beschluss:

 

Das Jugendamt soll personell in die Lage versetzt werden, den Anforderungen, die sich u.a. aus dem SGB VIII ergeben, gerecht zu werden.

Der Leiter des Jugendamtes wird gebeten, bis zum 13.11.2008 aufzuzeigen, welche Personalstärke erforderlich ist.

Diese Unterlagen sind den Fraktionen zu diesem Termin zur Verfügung zu stellen.

 

Das vorzulegende Konzept mit Angabe der Personalstärke soll in die Beratungen zum 2. Nachtragshaushalt einfließen.

 


Abstimmung: einstimmig