Sitzung: 16.12.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 10
Vorlage: B 08/0439
Beschluss
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden
berücksichtigt
Punkt 1 : Kreis Segeberg vom 10.09.2008.
teilweise berücksichtigt
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nicht berücksichtigt
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zur Kenntnis genommen
Punkt 2: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 08.08.2008.
Punkt 3: Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 26.08.2008
Punkt 4: Staatliches Umweltamt Itzehoe vom 10.09.2008
Punkt 5: EON Hanse vom 06.08.2008
Punkt 6: Hamburger Verkehrsverbund vom 18.08.2008
Punkt 7: Amt für Katastrophenschutz, Kampfmittelräumdienst vom 15.08.2008
Punkt 8: Stadt Quickborn vom 19.08.2008
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen
Privater eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt
„Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2.
Änderung)“, Gebiet: Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber
Weg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B –
Text – (Anlage 5), in der zuletzt geänderten Fassung vom 18.06.2008 als
Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 17.10.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 39 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.