Herr Bertram berichtet, dass der Kreis Segeberg mit Schreiben vom 30.10.2008

(Anlage 7) alle Schulträger und Schulverbände im Kreis Segeberg informiert hat, dass der Kreistag des Kreises Segeberg in der Sitzung am 09.10.2008 beschlossen hat, dass der Vollzug der Erhebung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten ab 01.09.2008 ausgesetzt wird und bereits erhobene Eigenanteile rückwirkend an die Erziehungsberechtigten zu erstatten sind.

 

Dieser Beschluss des Kreistages des Kreises Segeberg ist für alle Schulträger und Schulverbände im Kreis Segeberg bindend und löst den Beschluss des Ausschusses für junge Menschen vom 05.03.2008 auf, der die Erhebung eines Eigenanteils an den Schülerbeförderungskoten für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler des Kreises Segeberg, die eine Schule in Norderstedt besuchen, vorsieht.

 

Durch die Aufhebung der Eigenbeteiligung ergeben sich für die Stadt Norderstedt rückwirkend ab dem 01.09.2008 Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3.000 € / Monat.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich anteilige Kosten für die Schülerbeförderung in dem Schulkostenbeitrag verbergen, den die Stadt Norderstedt für die Beschulung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern von den Wohnsitzgemeinden erhält.