Sitzung: 15.01.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 08/0560
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bauleitplanes, Satzung nach § 34 IV Abs. 4 Nr. 2 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung)
"Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: nördlich
Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt Kleingartenanlage,
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.12.2008
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist durch
Ergänzung der vorhandenen Satzung nach § 34 BauGB "Harkshörn" die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Abrundungsbebauung mit maximal 3
Wohngebäuden zu schaffen..
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.