Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Satzung nach § 34 IV  Abs. 4 Nr. 2 + 3 BauGB (Innenbereichssatzung) "Harkshörn", 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: nördlich Kringelkrugweg / östlich Haus-Nr. 35 / bis Zufahrt Kleingartenanlage, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.12.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Planungsziel ist durch Ergänzung der vorhandenen Satzung nach § 34 BauGB "Harkshörn" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Abrundungsbebauung mit maximal 3 Wohngebäuden zu schaffen..

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.