Sitzung: 15.01.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 08/0575
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
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teilweise berücksichtigt
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nicht berücksichtigt
Punkt 4: Industrie- und Handelskammer Lübeck
zur Kenntnis genommen
Punkte 1 – 1.5: Kreis Segeberg vom 22.12.2008
Punkt 2: Freie und Hansestadt Hamburg vom 03.12.2008-12-30
Punkt 3: Handwerkskammer vom 18.12.2008
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen
Privater eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 4. Änderung
"Gewerbestandort Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen in der zuletzt
geänderten Fassung vom 15.10.2008 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2008 ( Anlage 5) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.