Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

berücksichtigt

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teilweise berücksichtigt

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nicht berücksichtigt

Punkt 4: Industrie- und Handelskammer Lübeck

zur Kenntnis genommen

Punkte 1 – 1.5: Kreis Segeberg vom 22.12.2008

Punkt 2: Freie und Hansestadt Hamburg vom 03.12.2008-12-30

Punkt 3: Handwerkskammer vom 18.12.2008

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater eingegangen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 189 Norderstedt, 4. Änderung "Gewerbestandort Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.10.2008 als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2008 ( Anlage 5) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.