Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden


berücksichtigt

Punkt 9:                  Kreis Segeberg vom 20.03.2008

Punkt 11:                  Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 17.01.2008

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

.......................

zur Kenntnis genommen

Punkt 1:                  Global Connect GmbH vom 19.02.2008

Punkt 2:                  E.ON Hanse vom 21.02.2008

Punkt 3:                  Abwasserzweckverband vom 19.02.2008

Punkt 4:                  Kabel Deutschland vom 22.02.2008

Punkt 5:                  Amt für ländliche Räume vom 26.02.2008

Punkt 6:                  HVV vom 14.03.2008

Punkt 7:                  Gemeinde Hasloh vom 18.03.2008

Punkt 8:                  Staatliches Umweltamt Itzehoe vom 14.03.2008

Punkt 12:                  Stadt Quickborn vom 19.03.2008

Punkt 13:                  IHK Lübeck vom 02.04.2008


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingegangen.


b)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet  Lawaetzstraße Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe, westlich des bestehenden Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 3) und dem Teil B – Text – (Anlage 4 ), in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.08.2007 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 05.02.2009 ( Anlage 5) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.