Sitzung: 05.02.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0179
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
Punkt 9: Kreis
Segeberg vom 20.03.2008
Punkt 11: Landesamt für
Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 17.01.2008
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1: Global
Connect GmbH vom 19.02.2008
Punkt 2: E.ON Hanse vom
21.02.2008
Punkt 3: Abwasserzweckverband
vom 19.02.2008
Punkt 4: Kabel
Deutschland vom 22.02.2008
Punkt 5: Amt für
ländliche Räume vom 26.02.2008
Punkt 6: HVV vom
14.03.2008
Punkt 7: Gemeinde Hasloh
vom 18.03.2008
Punkt 8: Staatliches
Umweltamt Itzehoe vom 14.03.2008
Punkt 12: Stadt Quickborn
vom 19.03.2008
Punkt 13: IHK Lübeck vom
02.04.2008
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 4. Änderung und
Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße
Teil Südwest", Gebiet: Südlich Wasserwerk Friedrichsgabe, westlich des bestehenden
Gewerbebetriebes, nordöstlich der geplanten Verlängerung der
Oadby-and-Wigston-Straße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 3)
und dem Teil B – Text – (Anlage 4 ), in der zuletzt geänderten Fassung vom
16.08.2007 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 05.02.2009 ( Anlage 5) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.