Sitzung: 05.02.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 08/0176
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
Punkt 6: Kreis Segeberg vom 20.03.2008
teilweise berücksichtigt
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nicht berücksichtigt
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zur Kenntnis genommen
Punkt 1: GlobalConnect GmbH vom 19.02.2008
Punkt 2: E.ON Hanse vom 21.02.2008
Punkt 3: Kabel Deutschland vom 22.02.2008
Punkt 4: Amt für ländliche Räume vom 27.02.2008
Punkt 5: Staatliches Umweltamt vom 12.03.2008
Punkt 7: Evangelische Gemeinde Norderstedt vom 22.03.2008
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB sind vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung nicht
eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 5.
Änderung und Ergänzung „Friedhofserweiterung Friedrichsgabe", Gebiet:
Nordwestlich Zaunkönigweg, östlich Föhrenkamp, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – (Anlage 3) und dem Teil B – Text – (Anlage 4) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 16.08.2007, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 05.01.2009 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.