Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 04.12.2008 (Anlage 3) zur Kenntnis genommen.

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 243 Norderstedt „Siedlung an der Tarpenbek“, Gebiet: Östlich Ulzburger Straße und Kiebitzreihe/südlich Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3, Flur 8, Gemarkung Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und tlw. 21/2, Flur 8, Gemarkung Harksheide, Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und Teil B – Text – (Anlage 5), in der Fassung vom 04.12.2008 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 04.12.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 243 Norderstedt „Siedlung an der Tarpenbek“ sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

-          Klimaanalyse der Stadt Norderstedt            Stand:            November 1993

-          Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand:            22.03.2005

-          Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt            Stand:            12/2007

-          Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung            Stand:            2005

-          Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
inklusive Umweltbericht            Stand:            12/2007

-          Quantitative Erfassung ausgewählter
Brutvogelarten            Stand:            2000

-          Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne            Stand:            1992, 1993, 1995,
                        1998, 1999, 2000,
                        2003, 2004, 2005

-          Orientierende Luftschadstoffmessungen
an 4 verkehrsexponierten Standorten            Stand:            2005

-          Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt            Stand:            2007

-          Schalltechnische Untersuchung (Lärmkontor)             Stand:            07.12.2007

-          Erkundung und Auswirkung der Altlastenverdachts-
fläche Ulzburger Straße ... auf das Planungsgebiet
(I. Ratajczak)            Stand:            10.10.2007

-          Faunistische Potenzialabschätzung            Stand:            03.11.2008

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.