Sitzung: 05.02.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 08/0511
Beschluss:
a) Das Ergebnis der frühzeitigen
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem
Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom
04.12.2008 (Anlage 3) zur Kenntnis genommen.
b) Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 243 Norderstedt „Siedlung an der Tarpenbek“, Gebiet: Östlich Ulzburger
Straße und Kiebitzreihe/südlich Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3,
Flur 8, Gemarkung Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und tlw. 21/2, Flur 8,
Gemarkung Harksheide, Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und Teil B – Text –
(Anlage 5), in der Fassung vom 04.12.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 04.12.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 243 Norderstedt „Siedlung an
der Tarpenbek“ sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen
-
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
-
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
-
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
-
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
-
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
inklusive Umweltbericht Stand: 12/2007
-
Quantitative
Erfassung ausgewählter
Brutvogelarten Stand: 2000
-
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992, 1993, 1995,
1998, 1999, 2000,
2003, 2004, 2005
-
Orientierende
Luftschadstoffmessungen
an 4 verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
-
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
-
Schalltechnische
Untersuchung (Lärmkontor) Stand: 07.12.2007
-
Erkundung und
Auswirkung der Altlastenverdachts-
fläche Ulzburger Straße ... auf das Planungsgebiet
(I. Ratajczak) Stand: 10.10.2007
-
Faunistische
Potenzialabschätzung Stand: 03.11.2008
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung
durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplan-Entwurfes
ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung
beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.