Herr Thormählen stellt zu dieser Vorlage zwei Alternativen vor (siehe Anlage 1)

 

Im Anschluss daran beantworten Herr Thormählen und Frau Hüttmann Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Vorpahl nimmt ab 18:34 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Herr Murmann stellt folgende Änderungsanträge zur Vorlage:

 

Seite 1 der Vorlage: die Tabelle mit den Betreuungsbausteinen wird durch die  von Herrn     

                                 Thormählen vorgestellte Alternative A ersetzt.

 

                                 Abstimmung: einstimmig angenommen

 

Seite 3 der Vorlage, 3. Absatz von unten wird wie folgt geändert:

 

                                  Für die Einführung einer Sozialstaffel für die Betreuungsentgelte würden 

                                 sich Mindereinnahmen in Höhe von 16.500,00 € für das Jahr 2009 (anteilig

                                 ab 01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage

                                 finanziert werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 41.100,00 € für die

                                 Jahre 2010 ff werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.

 

                                 Abstimmung: einstimmig angenommen

 

 

Seite 4 der Vorlage, 1. Absatz von oben wird wie folgt geändert:

 

Für die Einführung einer Sozialstaffel für das Verpflegungsgeld würden sich    

Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3400,00 € für das Jahr 2009 (anteilig

                                 ab 01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage

                                 finanziert werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 8.400,00 € für die

                                 Jahre 2010 ff werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.

 

Herr Stehr nimmt ab 18:55 Uhr an der Sitzung teil.

 

                                 Abstimmung: 9 Ja-Stimmen

                                                          2 Nein-Stimmen

                                                          2 Enthaltungen

 

 

Abstimmung über die wie folgt geänderte Vorlage:

 

Für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen werden mit Wirkung vom 01.08.2009 für das Schuljahr 2009/2010 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:

 

 

Betreuungsmodul

Entgelt

(Kalkulation für

10 Monate)

06.30 Uhr bis 08.00 Uhr

36,00 €

08.00 Uhr bis Schulbeginn

12,00 €

Schulende bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)

+ Verpflegungsgeld für Mittagessen

48,00 €

35,00 €

Schulende bis 14.00 Uhr (ohne Mittagessen)

48,00 €

14.00 – 15.00 Uhr

24,00 €

15.00 – 16.00 Uhr

24,00 €

Ferienbetreuung ganztags wochenweise (08.00 – 16.00 Uhr)

+ Verpflegungsgeld für Mittagessen

40,00 €

  8,00 €

 

 

Die Entrichtung der Gebühr erfolgt für 10 Monate, d.h. von September 2009 bis Juni 2010.

 

Für die Modulbetreuung finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der Regelgebühren Anwendung. Die Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.

 

Das Verpflegungsgeld für die Modulbetreuung wird analog des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.

Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl. Geschwisterermäßigung Anwendung.

 

 

                                  Für die Einführung einer Sozialstaffel für die Betreuungsentgelte würden 

                                 sich Mindereinnahmen in Höhe von 16.500,00 € für das Jahr 2009 (anteilig

                                 ab 01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage

                                 finanziert werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 41.100,00 € für die

                                 Jahre 2010 ff werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.

 

 

Für die Einführung einer Sozialstaffel für das Verpflegungsgeld würden sich    

Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3400,00 € für das Jahr 2009 (anteilig

                                 ab 01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage

                                 finanziert werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 8.400,00 € für die

                                 Jahre 2010 ff werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen