Sitzung: 26.02.2009 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: B 09/0073
Herr Thormählen
stellt zu dieser Vorlage zwei Alternativen vor (siehe Anlage 1)
Im Anschluss daran
beantworten Herr Thormählen und Frau Hüttmann Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau Vorpahl nimmt
ab 18:34 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Murmann
stellt folgende Änderungsanträge zur Vorlage:
Seite 1 der
Vorlage: die Tabelle mit den Betreuungsbausteinen wird durch die von Herrn
Thormählen
vorgestellte Alternative A ersetzt.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 3 der
Vorlage, 3. Absatz von unten wird wie folgt geändert:
Für die Einführung einer
Sozialstaffel für die Betreuungsentgelte würden
sich
Mindereinnahmen in Höhe von 16.500,00 € für das Jahr 2009 (anteilig
ab
01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage
finanziert
werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 41.100,00 € für die
Jahre 2010 ff
werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 4 der
Vorlage, 1. Absatz von oben wird wie folgt geändert:
Für die Einführung einer Sozialstaffel für das Verpflegungsgeld würden
sich
Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3400,00 € für das Jahr 2009 (anteilig
ab
01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage
finanziert
werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 8.400,00 € für die
Jahre 2010 ff
werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.
Herr Stehr nimmt
ab 18:55 Uhr an der Sitzung teil.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Abstimmung über
die wie folgt geänderte Vorlage:
Für die städtischen
Betreuungsangebote an den Grundschulen werden mit Wirkung vom 01.08.2009 für
das Schuljahr 2009/2010 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und
Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:
Betreuungsmodul |
Entgelt(Kalkulation für 10 Monate) |
06.30 Uhr bis
08.00 Uhr |
36,00 € |
08.00 Uhr bis
Schulbeginn |
12,00 € |
Schulende bis
14.00 Uhr (mit Mittagessen) + Verpflegungsgeld
für Mittagessen |
48,00 € 35,00 € |
Schulende bis
14.00 Uhr (ohne Mittagessen) |
48,00 € |
14.00 – 15.00 Uhr |
24,00 € |
15.00 – 16.00 Uhr |
24,00 € |
Ferienbetreuung
ganztags wochenweise (08.00 – 16.00 Uhr) + Verpflegungsgeld
für Mittagessen |
40,00 €
8,00 € |
Die Entrichtung der
Gebühr erfolgt für 10 Monate, d.h. von September 2009 bis Juni 2010.
Für die Modulbetreuung finden die Richtlinien zur
Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der
Regelgebühren Anwendung. Die
Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den
Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.
Das Verpflegungsgeld für die Modulbetreuung wird analog des Beschlusses
des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.
Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl.
Geschwisterermäßigung Anwendung.
Für die Einführung einer
Sozialstaffel für die Betreuungsentgelte würden
sich
Mindereinnahmen in Höhe von 16.500,00 € für das Jahr 2009 (anteilig
ab
01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage
finanziert
werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 41.100,00 € für die
Jahre 2010 ff
werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.
Für die Einführung einer Sozialstaffel für das Verpflegungsgeld würden
sich
Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3400,00 € für das Jahr 2009 (anteilig
ab
01.08.2009) ergeben. Diese sollen aus der allgemeinen Rücklage
finanziert
werden. Die Folgekosten in Höhe von ca. 8.400,00 € für die
Jahre 2010 ff
werden in den Haushalt 2010 ff eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen