Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48

Beschluss

Die Anlage zur § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung erhält folgende Fassung:

 

Anlage zu § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung

 

Sitzungstage der Ausschüsse

 

Ausschuss:

Sitzungstage:

Hauptausschuss

jeweils an einem Montag

Stadtwerkeausschuss

2. und optional 4. Mittwoch im Monat

Kulturwerkausschuss

4. Donnerstag im Monat

Bildungswerkeausschuss

1. Donnerstag im Monat

Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

1. und 3. Donnerstag im Monat

Umweltausschuss

3. Mittwoch im Monat

Sozialausschuss

3. Donnerstag im Monat

Ausschuss für Schule und Sport

1. Mittwoch im Monat

Jugendhilfeausschuss

2. und 4. Donnerstag im Monat

Kleingartenausschuss

bei Bedarf an einem Montag

Eingabenausschuss

bei Bedarf an einem Montag

 

 

Der hier festgelegte Tagungsrhythmus ist Bestandteil der Geschäftsordnung  der Stadtvertretung. Einladungen zu Ausschusssitzungen erfolgen durch die Ausschuss­vorsitzenden gemäß § 27 GeschO. Sollte kein Beratungsbedarf bestehen, erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.“

 


Abstimmung:

 

Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.