Sitzung: 10.03.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: B 09/0084
Beschluss
Die Anlage zur §
27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung erhält folgende Fassung:
„Anlage zu § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung
Sitzungstage der Ausschüsse
Ausschuss: |
Sitzungstage: |
Hauptausschuss |
jeweils an einem
Montag |
Stadtwerkeausschuss |
2. und optional 4.
Mittwoch im Monat |
Kulturwerkausschuss |
4. Donnerstag im
Monat |
Bildungswerkeausschuss |
1. Donnerstag im
Monat |
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr |
1. und 3.
Donnerstag im Monat |
Umweltausschuss |
3. Mittwoch im
Monat |
Sozialausschuss |
3. Donnerstag im
Monat |
Ausschuss für
Schule und Sport |
1. Mittwoch im
Monat |
Jugendhilfeausschuss |
2. und 4.
Donnerstag im Monat |
Kleingartenausschuss |
bei Bedarf an
einem Montag |
Eingabenausschuss |
bei Bedarf an
einem Montag |
Der hier festgelegte Tagungsrhythmus ist Bestandteil der Geschäftsordnung der Stadtvertretung. Einladungen zu Ausschusssitzungen erfolgen durch die Ausschussvorsitzenden gemäß § 27 GeschO. Sollte kein Beratungsbedarf bestehen, erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.“
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.