Sitzung: 05.03.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 09/0077
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 2 ) werden
Berücksichtigt:
Punkt 3
teilweise berücksichtigt:
.....................
nicht berücksichtigt:
.......................
zur Kenntnis genommen:
Punkt 1, 2, 4 und 5
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b )
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 253 Norderstedt
"Meisennest", Gebiet: südlich Alter Kirchenweg, Uhlenkamp, nördlich
Finkenried, östlich Grünzug Tarpenbek, einschl. Heidestieg Nr. 49 und
Finkenried Nr. 8 bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 ) und dem
Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.02.2009,
als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 16.02.2009 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.