Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt „Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost", Gebiet: Südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich  bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 28.02.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Entwicklung eines Gewerbegebietes

-          Sicherung einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße

-          Schaffung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünzuges

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 255, Gebiet: Friedrichsgabe Nord – Nordwestlich Ellerbrocks Gasthof, wird im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, einstimmig beschlossen