Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 284 „ Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe- Ost“ beschließt die Stadt Norderstedt aufgrund der §§ 14 und 16 des BauGB i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) die Satzung über die befristete Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich/ südöstlich des Autoverwerters Kiesow“. 

 

Der von der Veränderungssperre erfasste Teilbereich besteht aus folgenden Flurstücken:

teilw. 18/9, 24/16, 24/17, teilw. 24/27, teilw. 34/2, teilw. 314/35, teilw. 34/6, teilw. 455, Flur 3, Gemarkung Friedrichsgabe.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, einstimmig beschlossen