Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 1 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden wird auf die Ausführungen des Vermerks des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 1 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.

b)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Privaten (siehe Anlage 4 und 8 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden wird auf die Ausführungen des Vermerks des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.

c)      Satzungsbeschluss:

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 218 ‑ Norderstedt ‑, Gebiet: „Stonsdorf“, in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.03.2009, bestehend aus Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B –Text –, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung vom 05.03.2009 (Anlage 7) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen