Sitzung: 19.03.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 09/0122
Beschlussvorschlag
a)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den
Ausführungen im Vermerk des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 1
dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt
bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden wird
auf die Ausführungen des Vermerks des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009
(siehe Anlage 1 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.
b)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die vor, während und nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Privaten (siehe
Anlage 4 und 8 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk
des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage)
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur
Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden wird
auf die Ausführungen des Vermerks des Fachbereichs Planung vom 03.03.2009
(siehe Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.
c)
Satzungsbeschluss:
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr.
218 ‑ Norderstedt ‑, Gebiet: „Stonsdorf“, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 05.03.2009, bestehend aus Teil A – Planzeichnung – und
dem Teil B –Text –, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung vom 05.03.2009 (Anlage 7) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen,
mehrheitlich beschlossen