Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2009 folgenden geänderten Beschluss zur Vorlage B 09/0073 gefasst (s. Anlage):

 

Für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen werden mit Wirkung vom 01.08.2009 für das Schuljahr 2009/2010 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:

 

 

Betreuungsmodul

Entgelt

(Kalkulation für

10 Monate)

06.30 Uhr bis 08.00 Uhr

36,00 €

08.00 Uhr bis Schulbeginn

12,00 €

Schulende bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)

+ Verpflegungsgeld für Mittagessen

48,00 €

35,00 €

Schulende bis 14.00 Uhr (ohne Mittagessen)

48,00 €

14.00 – 15.00 Uhr

24,00 €

15.00 – 16.00 Uhr

24,00 €

Ferienbetreuung ganztags wochenweise (08.00 – 16.00 Uhr)

+ Verpflegungsgeld für Mittagessen

40,00 €

  8,00 €

 

 

Die Entrichtung der Gebühr erfolgt für 10 Monate, d.h. von September 2009 bis Juni 2010.

 

Für die Modulbetreuung finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der Regelgebühren Anwendung. Die Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.

 

Das Verpflegungsgeld für die Modulbetreuung wird analog des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.

Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl. Geschwisterermäßigung Anwendung.

 


Abstimmung über den 1. Teil des Beschlussvorschlages:

 

Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

 

Abstimmung über den letzten Absatz des Beschlussvorschlages:

 

Bei 43 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.