Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 09/0110
Beschluss:
Mit den in den Jahren 2007 bis 2008 durchgeführten Baumaßnahmen sowie
dem im Jahre 2009 abgeschlossenen Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen
- Mischverkehrsfläche im
„verkehrsberuhigten Bereich“
- Fahrbahn in der „Tempo-30 Zone“
- Parkplätze
- Gehwege (einseitig in der „Tempo-30
Zone“)
- Straßenentwässerung
- Straßenbegleitgrün
·
Grunderwerb
in der Straße
„Schulweg“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 09/0110
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.04.2009 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der
Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000
(EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für die Baumaßnahmen
und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS
Erschließungsbeiträge zu erheben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.