Sitzung: 02.04.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 09/0135
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
2.2, ....................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
1.4, 1.6, 3.3, .......................
zur Kenntnis genommen
1.2, 1.3, 1.5, 1.7, 1.8, 2.1, 3.1, 3.2, 4., 5., 6., 7., 8., 9.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt,
4. Änderung „Gewerbe und Einzelhandel zwischen Friedrichsgaber Weg und
Kohfurth", Gebiet: Westlich der Straße Kohfurth / nördlich und südlich
Stettiner Straße / beiderseits Kösliner Weg, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 13.03.2009, als Satzung.
Die Begründung in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am
02.04.2009 (Anlage 6)geänderten Fassung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.