Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden


berücksichtigt

2.2, ....................

teilweise berücksichtigt

......................

nicht berücksichtigt

1.4, 1.6, 3.3, .......................

zur Kenntnis genommen

1.2, 1.3, 1.5, 1.7, 1.8, 2.1, 3.1, 3.2, 4., 5., 6., 7., 8., 9.


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)     Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung „Gewerbe und Einzelhandel zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth", Gebiet: Westlich der Straße Kohfurth / nördlich und südlich Stettiner Straße / beiderseits Kösliner Weg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.03.2009, als Satzung.
Die Begründung in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 02.04.2009 (Anlage 6)geänderten Fassung wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.