Sitzung: 11.05.2009 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 09/0187
Beschluss:
§ 4 der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Norderstedt erhält folgende Fassung:
„§ 4
Entscheidungen des Kulturausschusses
1. Entscheidungen im Rahmen
der allgemeinen Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kultur- und
Heimatpflege
2. Entsendung von
Vertreterinnen und Vertretern in Kuratorien und Beiräte“
Die Änderung tritt zusammen
mit der 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt in
Kraft.
Abstimmung:
Bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
beschlossen.