Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

§ 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Norderstedt erhält folgende Fassung:

 

㤠4
Entscheidungen des Kulturausschusses

 

1. Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und Richtlinien zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege

2. Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Kuratorien und Beiräte“

 

Die Änderung tritt zusammen mit der 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt in Kraft.

 


Abstimmung:

 

Bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen.