Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt beauftragt die EGNo treuhänderisch mit der Erfüllung von Aufgaben der strategischen Flächensicherung. Die Abwicklung erfolgt über das Treuhandvermögen „Strategische Flächensicherung“ (bisherige Bezeichnung „Reiherhagen“).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der EGNo einen entsprechenden Treuhandvertrag zu schliessen. In diesem Treuhandvertrag ist festzulegen, dass die in der Hauptsatzung § 9 Ziffer b und f vorgegebenen Wertgrenzen von der Entwicklungsgesellschaft ebenfalls einzuhalten sind. Darüber hinausgehende Verträge bedürfen unverändert der Zustimmung der Stadtvertretung. Ausgenommen hiervon sind Käufe und Verkäufe in festgelegten Entwicklungsbereichen, die von der Stadtvertretung separat beschlossen werden.

Die erworbenen Flächen verbleiben im Grundbesitz der Stadt Norderstedt. Die EGNo wird in den zuständigen städtischen Ausschüssen halbjährlich über ihre Grundstücksankäufe und –verkäufe berichten.

 

Der endgültige Treuhandvertrag ist der Stadtvertretung vor Abschluss vorzulegen.

 

 

 


Abstimmung über die Vorlage einschließlich aller Änderungen:

 

Bei 10 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.