Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4, Enthaltungen: 6

Beschluss

 

Die Stadt Norderstedt beauftragt die EGNo treuhänderisch mit der Erfüllung von Aufgaben der strategischen Flächensicherung. Die Abwicklung erfolgt über das Treuhandvermögen „Strategische Flächensicherung“ (bisherige Bezeichnung „Reiherhagen“).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der EGNo einen entsprechenden Treuhandvertrag zu schliessen.

In diesem Treuhandvertrag ist festzulegen, dass die in der Hauptsatzung § 9 Ziffer b und f vorgegebenen Wertgrenzen von der Entwicklungsgesellschaft ebenfalls einzuhalten sind. Darüber hinausgehende Verträge bedürfen unverändert der Zustimmung der Stadtvertretung. Ausgenommen hiervon sind Käufe und Verkäufe in festgelegten Entwicklungsbereichen, die von der Stadtvertretung separat beschlossen werden.

Die erworbenen Flächen verbleiben im Grundbesitz der Stadt Norderstedt. Die EGNo wird in den zuständigen städtischen Ausschüssen halbjährlich über ihre Grundstücksankäufe und –verkäufe berichten.

 

 


Abstimmung:

 

Bei 38 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.