Sitzung: 01.07.2009 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: A 09/0296
Frau Müller-Schönemann erläutert den
Antrag im Einzelnen.
Ziel des Antrages ist es, die Arbeit der Schulen und der Vereine, die sich aufgrund der verlängerten Schulzeiten immer stärker überschneiden, zu verzahnen und den Einsatz der Vereinsarbeit für die Jugendlichen stärker zu honorieren.
Insofern sollten die
Sportförderrichtlinien verwaltungsseitig unter Einbindung der Vereine
überarbeitet werden.
Es ergibt sich eine rege Diskussion,
während der die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen Ihren Standpunkt
hierzu erläutern und einvernehmlich übereinkommen, den letzten Halbsatz des
ursprünglichen Beschlussvorschlages zu streichen („.... und die Haushaltsstelle
Sportförderung im kommenden Doppelhaushalt entsprechend aufzustocken“).
Nach Klärung
einzelner Fragen durch Herrn Thormählen, spricht sich der Ausschuss dafür aus,
diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu bewerten und nach
Erfahrungsaustausch und Abfrage der
Wünsche der Vereine die Thematik dem Ausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.
Abschließend wird über den geänderten
Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schule und Sport bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Norderstedter Sportvereinen und unter Einbeziehung der Kreis-, Landes- und Bundessportverbände um Überarbeitung und Anpassung der bestehenden Sportförderrichtlinien.
Hierzu sind Änderungsvorschläge, die sich aus der Anwendung der bestehenden Richtlinien ergeben, zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen.
Des Weiteren bitten wir aufzuzeigen, wie der hohen sozialen Kompetenz der Vereine in Sachen Jugendarbeit ( z.B. Hausaufgabenhilfe ) gerecht werden kann, z.B. durch Bezuschussung des Angebotes von FSJlern. Der Einsatz entsprechender Honorarkräfte ist finanziell auszugleichen.
Die Förderung der Ausbildung von Übungsleitern bittet der Ausschuss in die Sportförderrichtlinien wie folgt aufzunehmen:
Die Kosten der kompletten Grundausbildung von Übungsleitern ( allg. Jugendarbeit – Leiterschein – ca. 80 € ) werden übernommen. Die Kosten der Ausbildung zum Fachübungsleiter ( ca. 500 € ) werden zur Hälfte, jedoch mit höchstens 250 € unterstützt.
Da die Sportvereine in ihrer Mitgliederzahl unterschiedlich groß sind, hierbei sind z.B. Vereine / Sportgemeinschaften wie Wasserratten und HGN auch zu betrachten, bitten wir die Verwaltung, eine gerechte anteilige Lehrgangszuweisung zu entwickeln, im Höchstfall fünf Lehrgänge pro Jahr und Verein ( max. z.Zt. ca. 40.000 € ). Unabhängig von der Lehrgangsart/Sportgruppe wird diese Zahl pro Verein festgeschrieben. Hierbei ist eine zeitliche Bindung der geförderten Übungsleiter an den jeweiligen Norderstedter Sportverein sicher zu stellen.
Sich aus der Summe dieser Anpassungen ergebende Kosten sind dem Ausschuss aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.