Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Müller-Schönemann erläutert den Antrag im Einzelnen.

Ziel des Antrages ist es, die Arbeit der Schulen und der Vereine, die sich aufgrund der verlängerten Schulzeiten immer stärker überschneiden, zu verzahnen und den Einsatz der Vereinsarbeit für die Jugendlichen stärker zu honorieren.

Insofern sollten die Sportförderrichtlinien verwaltungsseitig unter Einbindung der Vereine überarbeitet werden.

 

 

Es ergibt sich eine rege Diskussion, während der die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen Ihren Standpunkt hierzu erläutern und einvernehmlich übereinkommen, den letzten Halbsatz des ursprünglichen Beschlussvorschlages zu streichen („.... und die Haushaltsstelle Sportförderung im kommenden Doppelhaushalt entsprechend aufzustocken“).

 

 

Nach Klärung einzelner Fragen durch Herrn Thormählen, spricht sich der Ausschuss dafür aus, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu bewerten und nach Erfahrungsaustausch und  Abfrage der Wünsche der Vereine die Thematik dem Ausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.

 

Abschließend wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Schule und Sport bittet die Verwaltung  in Zusammenarbeit mit den Norderstedter Sportvereinen und unter Einbeziehung der Kreis-, Landes- und Bundessportverbände um Überarbeitung und Anpassung der bestehenden Sportförderrichtlinien.

 

Hierzu sind Änderungsvorschläge, die sich aus der Anwendung der bestehenden Richtlinien ergeben, zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen.

Des Weiteren bitten wir aufzuzeigen, wie der hohen sozialen Kompetenz der Vereine in Sachen Jugendarbeit ( z.B. Hausaufgabenhilfe ) gerecht werden kann, z.B. durch Bezuschussung des Angebotes von FSJlern. Der Einsatz entsprechender Honorarkräfte ist finanziell auszugleichen.

 

Die Förderung der Ausbildung von Übungsleitern bittet der Ausschuss in die Sportförderrichtlinien wie folgt aufzunehmen:

 

Die Kosten der kompletten Grundausbildung von Übungsleitern ( allg. Jugendarbeit – Leiterschein – ca. 80 € ) werden übernommen. Die Kosten der Ausbildung zum Fachübungsleiter ( ca. 500 € ) werden zur Hälfte, jedoch mit höchstens 250 €  unterstützt.

Da die Sportvereine in ihrer Mitgliederzahl unterschiedlich groß sind, hierbei sind z.B. Vereine / Sportgemeinschaften wie Wasserratten und HGN auch zu betrachten, bitten wir die Verwaltung, eine gerechte anteilige Lehrgangszuweisung zu entwickeln, im Höchstfall fünf Lehrgänge pro Jahr und Verein ( max. z.Zt. ca. 40.000 € ). Unabhängig von der Lehrgangsart/Sportgruppe wird diese Zahl pro Verein festgeschrieben. Hierbei ist eine zeitliche Bindung der geförderten Übungsleiter an den jeweiligen Norderstedter Sportverein sicher zu stellen.

 

Sich aus der Summe dieser Anpassungen ergebende Kosten sind dem Ausschuss aufzuzeigen.

 

  

 

Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.