Sitzung: 22.09.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: B 09/0360
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
Punkt 5 .....................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
Punkt 1- 4
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die Tabelle des Teams Stadtplanung vom 03.08.2009
Anlage (3) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b ) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 230 Norderstedt, 1. Änderung und
Ergänzung "Dorfanger Glashütte", Gebiet: südlich Hofweg / zwischen
Grüner Weg und Wilstedter Weg bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 4 ) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 ) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 03.08.2009, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 03.08.2009 ( Anlage 6 )
wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.