Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die nachfolgende Haushaltssatzung zu beschliessen:

Haushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre  2010 / 2011

 

Aufgrund der § 95 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ___________folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre  2010 und 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

2010

2011

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

150.446.200 EUR

146.896.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

151.559.000 EUR

147.444.800 EUR

einem Jahresüberschuss von

EUR

EUR

einem Jahresfehlbetrag  von

1.112.800 EUR

548.200 EUR

 

 

 

2. im Finanzplan

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

134.361.100 EUR

141.905.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

138.946.200 EUR

136.226.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

17.823.900 EUR

4.602.000 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

40.046.300 EUR

21.050.300 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

2010

2011

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

21.000.000  EUR

14.500.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der    

    Verpflichtungsermächtigungen auf

6.828.000 EUR

0 EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

15.000.000 EUR

15.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       915,62 Stellen

915,62 Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                              2010                 2011

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A)                                                                    250 v. H.        250 v.H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                    260 v. H.        260 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                       390 v. H.         390 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

 

 

 

Norderstedt, den

 

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister


Abstimmung über die Haushaltssatzung einschließlich der beschlossenen Änderungen:

 

Bei 6 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.