Sitzung: 02.11.2009 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: B 09/0539
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt
der Stadtvertretung die nachfolgende Haushaltssatzung zu beschliessen:
Haushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2010 / 2011
Aufgrund der § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der
Stadtvertretung vom ___________folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird
1. im Ergebnisplan mit |
2010 |
2011 |
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einem Gesamtbetrag der
Erträge auf |
150.446.200 EUR |
146.896.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf |
151.559.000 EUR |
147.444.800 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
EUR |
EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
1.112.800 EUR |
548.200 EUR |
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2. im Finanzplan |
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einem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
134.361.100 EUR |
141.905.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
138.946.200 EUR |
136.226.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
17.823.900 EUR |
4.602.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
40.046.300 EUR |
21.050.300 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
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2010 |
2011 |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
21.000.000
EUR |
14.500.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf |
6.828.000 EUR |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
15.000.000 EUR |
15.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf |
915,62
Stellen |
915,62 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die
Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2010 2011
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 250 v.
H. 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260
v. H. 260 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Norderstedt, den
Hans-Joachim Grote
Oberbürgermeister
Abstimmung über die Haushaltssatzung einschließlich der
beschlossenen Änderungen:
Bei 6 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.