Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)  Gemäß §§ 2 ff BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 287 "Am Feldweg", Gebiet: östlich Feldweg, südlich Kiefernweg, westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 09.10.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

§           Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebiets;

§           weitestgehende Erhaltung des prägenden Vegetationsbestands;

§           Realisierung einer flächensparenden Erschließung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 287 "Am Feldweg", Gebiet: östlich Feldweg, südlich Kiefernweg, westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße (Übersichtsplan - Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 09.10.2009 (Anlage 3) und der Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2009 (Anlage 4), die Textliche Festsetzungen (Anlage 5) und die Begründung vom 09.10.2009 (Anlage 6) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.