Sitzung: 05.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 09/0500
Beschluss:
a) Gemäß §§ 2 ff BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes,
Bebauungsplan Nr. 287 "Am Feldweg", Gebiet: östlich Feldweg, südlich
Kiefernweg, westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 09.10.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
§
Schaffung von
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebiets;
§
weitestgehende
Erhaltung des prägenden Vegetationsbestands;
§
Realisierung
einer flächensparenden Erschließung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 287 "Am Feldweg", Gebiet: östlich Feldweg, südlich Kiefernweg,
westlich Tannenallee, nördlich Feldstraße (Übersichtsplan - Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung
und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 09.10.2009
(Anlage 3) und der Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2009 (Anlage 4), die
Textliche Festsetzungen (Anlage 5) und die Begründung vom 09.10.2009 (Anlage 6)
werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage
wurde 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.