Sachverhalt
Nachdem alle Schulen
ihren Belegungsbedarf für das Schuljahr 2009/2010 der Verwaltung aufgegeben
haben, wurde der Belegungsplan der einzelnen Turn- und Sporthallen entsprechend
überarbeitet und fortgeschrieben.
Gegenüber dem
Schuljahr 2008/2009 ist festzustellen, dass sich im Nachmittagsbereich nur noch
ganz geringe zeitliche Verschiebungen ergeben, die die Vereinsnutzungen nur
unwesentlich beeinflussen.
Dieses ist darauf
zurück zu führen, dass sich die Schulen an die Vorgaben der Benutzungsordnung
und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe der Stadt
Norderstedt halten.
In § 4 heißt es u.a.
Die Nutzung der Turn- und Sporthallen bleibt in der Regel montags bis
freitags bis 15.oo Uhr den Norderstedter Schulen vorbehalten.
An den weiterführenden Schulen erfolgt die Nutzung der Turn- und
Sporthallen in der Regel montags bis freitags bis 17.oo Uhr.
Sollten Schulen die Zeiten bis 15.oo Uhr bzw. 17.oo Uhr nicht nutzen,
werden diese Zeiten den Sportvereinen angeboten.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die
Entscheidung trifft das zuständige Fachamt.
Die
Benutzungsordnung und Entgelttarif für Sportstätten, Schulräume und Schulhöfe
der Stadt Norderstedt ist am 01.03.2008 in Kraft getreten.
Mit Beginn des
Schuljahres 2009/2010 laufen die Nutzungen in den Turn- und Sporthallen an den
Norderstedter Schulen reibungslos.
In der Anlage sind
die Belegungspläne der einzelnen Turn- und Sporthallen mit Stand vom 15.10.2009
beigefügt.
Herr Broscheit
erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Matthes regt
eine detailliertere Auswertung unter Berücksichtigung der weiteren Bedarfe von
Vereinen und anderen Institutionen an.
In diesem
Zusammenhang verweist Herr Thormählen auf eine Vorlage der Verwaltung über den
weiteren Umgang mit der Sportstättenbedarfsplanung für die nächste Sitzung des
Ausschusses für Schule und Sport.
Der Ausschuss
bedankt sich für die Aufstellungen der Verwaltung.