Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 27.02.2007 unbefristet neu abzuschließen.

 

Grundlage soll die Änderung der Gemeindeordnung zum Thema „Große kreisangehörige Stadt“ sein.

 

Die in dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Regelungen/Ergänzungsverträgen zu den Themen EDV und Personal werden fortgeschrieben..

 

Das Ergebnis der Revisionsverhandlungen wird finanzielle Grundlage des Vertrages und gilt ab 01.04.2009.

 

 


Abstimmung:

 

Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.