Beschlussvorschlag
Es wird davon
ausgegangen, dass bei einem Rechtanspruch der Kinder von 1- 3 Jahren in einem
städtischen Gebiet wie Norderstedt bis zu
50% der Eltern diesen einlösen werden. Hierauf müssen sich die zukünftigen
Planungen bis 2015 beziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bis zum Jahr 2013
wird eine Versorgung von 35% für die 0 – 3jährigen Kinder in Norderstedt
sichergestellt. Bei gleichbleibenden Betreuungsmöglichkeiten in der
Kindertagespflege, sind rund 200 neue Plätze in Kindertagesstätten (Krippen-
und Familiengruppen) zu schaffen.
Bei Neubauten und
Erweiterungen sind Raumreserven mit einzuplanen um eine 50 %ige Versorgung bis
2015 realisieren zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Verwaltung wird
gebeten, entsprechende Realisierungsplanungen im ersten Drittel 2010 und gleichzeitig Möglichkeiten der
Gleichstellung im Gebührenbereich für die Kindertagespflege zu erarbeiten und
dem Ausschuss vorzulegen. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, Planungen über
das Jahr 2013 hinaus im Laufe des Jahres 2010 vorzulegen.
Sofern sich
abzeichnet, dass der angemeldete Bedarf höher sein wird, als das für 2013
angestrebte Angebot, wird die Verwaltung gebten, schnellstmöglich eine
angepasste Realisierungsplanung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zum Thema
„Versorgungsquote für Elementarkinder“ stellt Frau Reinders für die GALiN –
Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Für die
Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis
zum Schuleintritt wird eine notwendige Versorgungsquote von 90 % angenommen.
Die Schaffung neuer Plätze soll im Rahmen des U3-Ausbaus bei der
Umsetzungsplanung berücksichtigt werden.
Die kurz-, mittel- und langfristigen
Umsetzungsplanungen werden dem Ausschuss jährlich zusammen mit einer Übersicht
über die Bedarfsdeckung und die Nachfragesituation vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Somit ist dieser
Antrag abgelehnt.
Somit wird der
Vorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz der GALiN-Fraktion zur Abstimmung
gegeben:
Für die Kinder von 3
Jahren bis zum Schuleintritt wird eine Versorgung von 87 % in
Kindertagesstätten bis zum Jahr 2013 angestrebt. Die zusätzlich notwendigen
Plätze sollen im Rahmen des U3-Ausbaus geschaffen werden. Die Verwaltung wird
gebeten, dies bei der Realisierungsplanung zu berücksichtigen.
Die kurz-, mittel- und langfristigen
Umsetzungsplanungen werden dem Ausschuss jährlich zusammen mit einer Übersicht
über die Bedarfsdeckung und die Nachfragesituation vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Beschlussfassung
zur Festlegung neuer Versorgungsquoten für den Hortbereich (bisher 15 %) wird
bis zur Sitzung am 14.01.2010 ausgesetzt.
Das gleiche gilt für
den Antrag der Kreiselternvertretung (s. Anlage 6) zum Einsatz eines
externen Beraters bei der Umsetzung der bedarfsgerechten Betreuung von
Grundschulkindern nach Unterrichtsende.
Hierzu wird die
Verwaltung gebeten, die Kosten zu ermitteln.