Sitzung: 04.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: B 10/0042
Beschluss
a)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die vor, während und nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) werden
entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr vom 01.12.2009 (siehe Anlage 1 dieser Vorlage) berücksichtigt,
teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
des Vermerkes des Teams Stadtplanung vom 01.12.2009 (Anlage 1 dieser Vorlage,
Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.
b)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen von Privaten (siehe Anlage 4 und 9 dieser Vorlage) werden
entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010
(siehe Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerks Teams Stadtplanung vom
03.02.2010 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug
genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen die Stellungnahmen abgegeben haben,
über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.
c)
Erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Der geänderte Entwurf des
Bauleitplans, Bebauungsplan Nr. 243 Norderstedt, "Siedlung an der
Tarpenbek", Gebiet: östlich Ulzburger Straße und Kiebitzriehe/südlich
Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3, Flur 8, Gemarkung
Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und teilweise 21/2, Flur 8, Gemarkung
Harksheide-Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B-Text (Anlage 7) in der Fassung
vom 04.03.2010 wird mit folgenden Änderungen beschlossen.
·
max. drei Wohnungen
Textliche Festsetzung Ziffer 1.4., letzter Satz
Die Begründung in der Fassung vom 04.03.2010 (Anlage 8) wird mit folgenden Änderungen gebilligt.
·
24 Wohneinheiten
Anzahl WE in Begründung unter „4.5. Zusammenfassung“, 1.Absatz, letzter Satz
·
die Sicherung einer Wegeverbindung zur Tarpenbek und die Sicherung
der erhaltenswerten...
Text in Begründung unter „4.5. Zusammenfassung“, 2. Absatz
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 243 Norderstedt, "Siedlung an
der
Tarpenbek", sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
·
Klimaanalyse
Stadt Norderstedt Stand:
Nov. 1993
·
Grundwasserpegelstände
Stadt Norderstedt,
Stichtagsmessungen von 1992 – 2007 Stand: 2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)
/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan "Straße" 2005
der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Orientierende
Luftschadmessungen an
4 exponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Quantitative
Erfassung auserwählter
Brutvogelarten Stand:
2000
·
Datenrecherche
und Erarbeitung eines
Grobkonzeptes zum Amphibienschutzes
in Norderstedt Stand:
2002
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
inkl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Schalltechnische
Untersuchung (Lärmkontor) Stand:
07.12.2007
·
Erkundung und
Auswirkung der Altlastenverdachts-
fläche Ulzburger Straße... auf das Planungsgebiet
(I. Ratajczak) Stand:
10.10.2007
·
Faunistische
Potenzialabschätzung Stand: 03.11.2008
sind
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 a Abs.
3 Satz 3 BauGB ist die Auslegung auf 2 Wochen zu begrenzen. Gemäß § 4 a Abs. 3
Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten
Bekanntmachung hinzuweisen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten, sofern sie von den
Änderungen oder Ergänzungen betroffen sind.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, verbindlich durch eine geeignete
Regelung sicherzustellen, dass die Baustellenzufahrt ausschließlich über eine
südliche Anbindung zur Ulzburger Straße geführt wird.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.