Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss

a)         Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 01.12.2009 (siehe Anlage 1 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Teams Stadtplanung vom 01.12.2009 (Anlage 1 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.

b)        Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Privaten (siehe Anlage 4 und 9 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerks Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 (siehe Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.

c)         Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

Der geänderte Entwurf des Bauleitplans, Bebauungsplan Nr. 243 Norderstedt, "Siedlung an der Tarpenbek", Gebiet: östlich Ulzburger Straße und Kiebitzriehe/südlich Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3, Flur 8, Gemarkung Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und teilweise 21/2, Flur 8, Gemarkung Harksheide-Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B-Text (Anlage 7) in der Fassung vom 04.03.2010 wird mit folgenden Änderungen beschlossen.

·                     max. drei Wohnungen
Textliche Festsetzung Ziffer 1.4., letzter Satz

Die Begründung in der Fassung vom 04.03.2010 (Anlage 8) wird mit folgenden Änderungen gebilligt.

·                     24 Wohneinheiten
Anzahl WE in Begründung unter „4.5. Zusammenfassung“, 1.Absatz, letzter Satz

·                     die Sicherung einer Wegeverbindung  zur Tarpenbek und die Sicherung der erhaltenswerten...
Text in Begründung unter „4.5. Zusammenfassung“, 2. Absatz

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 243 Norderstedt, "Siedlung an der
Tarpenbek", sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·            Klimaanalyse Stadt Norderstedt                                          Stand: Nov. 1993

·            Grundwasserpegelstände Stadt Norderstedt,
Stichtagsmessungen von 1992 – 2007                            Stand: 2007

·            Lärmminderungsplanung (LMP)
/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan "Straße" 2005
der Lärmminderungsplanung                                     Stand: 2005

·            Orientierende Luftschadmessungen an
4 exponierten Standorten                                                    Stand: 2005

·            Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                                          Stand: 2007

·            Quantitative Erfassung auserwählter
Brutvogelarten                                                         Stand: 2000

·            Datenrecherche und Erarbeitung eines
Grobkonzeptes zum Amphibienschutzes
in Norderstedt                                                            Stand: 2002

·            Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
inkl. Umweltbericht                                                         Stand: 12/2007

·            Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
der Stadt Norderstedt                                                   Stand: 12/2007

·            Biotop- und Nutzungstypenkartierung                             Stand: 22.03.2005

·            Schalltechnische Untersuchung (Lärmkontor)                      Stand: 07.12.2007

·            Erkundung und Auswirkung der Altlastenverdachts-
fläche Ulzburger Straße... auf das Planungsgebiet
(I. Ratajczak)                                                               Stand: 10.10.2007

·            Faunistische Potenzialabschätzung                                Stand: 03.11.2008


        sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB ist die Auslegung auf 2 Wochen zu begrenzen. Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten, sofern sie von den Änderungen oder Ergänzungen betroffen sind.

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.


Die Verwaltung wird aufgefordert, verbindlich durch eine geeignete Regelung sicherzustellen, dass die Baustellenzufahrt ausschließlich über eine südliche Anbindung zur Ulzburger Straße geführt wird.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.