Nachtrag: 19.03.2010

Die Verwaltung wird gebeten, anhand von Unterlagen darzustellen,

 

  1. wie hoch die Anzahl der § 5-Schein-InhaberInnen in Norderstedt ist

 

  1. wie viele § 5-Schein-Wohnungen von § 5-Schein-Berechtigten bewohnt werden                       

 

  1. wie viele § 5-Schein-Wohnungen von „Nicht-Inhabern“ bewohnt werden

 

  1. Wird eine Fehlbelegungsabgabe erhoben und wenn ja, wie wird diese verwendet

 

  1. Werden Wartelisten geführt – gibt es in Norderstedt mehr Anspruchsberechtigte als entsprechende Wohnungen

 

 

Begründung:

 

Die § 5-Scheine sind in der Regel Voraussetzung für den Anspruch auf eine geförderte Wohnung.

Wir benötigen die Zahl der Inhaber daher als ein Indiz für die entsprechenden Bedarfe in der Stadt. Um Bedarfe exakt ermitteln zu können, benötigen wir genaue Angaben zum derzeitigen Bestand und zur künftigen Entwicklung.

 

 

 

 

Zur teilweisen Beantwortung dieser Anfrage wird der Niederschrift vorab eine Statistik über die erteilten Wohnberechtigungsscheine beigefügt.