Nachtrag: 19.03.2010
Sitzung: 18.03.2010 Sozialausschuss
Die Verwaltung
wird gebeten, anhand von Unterlagen darzustellen,
- wie hoch die Anzahl der §
5-Schein-InhaberInnen in Norderstedt ist
- wie viele § 5-Schein-Wohnungen von §
5-Schein-Berechtigten bewohnt werden
- wie viele § 5-Schein-Wohnungen von
„Nicht-Inhabern“ bewohnt werden
- Wird eine Fehlbelegungsabgabe erhoben
und wenn ja, wie wird diese verwendet
- Werden Wartelisten geführt – gibt es in
Norderstedt mehr Anspruchsberechtigte als entsprechende Wohnungen
Begründung:
Die § 5-Scheine
sind in der Regel Voraussetzung für den Anspruch auf eine geförderte Wohnung.
Wir benötigen die
Zahl der Inhaber daher als ein Indiz für die entsprechenden Bedarfe in der
Stadt. Um Bedarfe exakt ermitteln zu können, benötigen wir genaue Angaben zum
derzeitigen Bestand und zur künftigen Entwicklung.
Zur teilweisen
Beantwortung dieser Anfrage wird der Niederschrift vorab eine Statistik über
die erteilten Wohnberechtigungsscheine beigefügt.