Anfrage der CDU-Stadtvertreterin

Heideltraud Peihs

im JHA am 25.03.2010

 

Wenn Kindergartenträger ihre eigenen Satzung ändern, wird dieses der Verwaltung zur Kenntnis gegeben und beeinflusst diese Änderung den Vertrag finanziell zwischen dem Träger und der Stadt:

z.B., wenn die Änderung in der bestehenden Satzung die Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr erweitert um z.B. 5 Tage für Fortbildungen, Organisationstag und Betriebsausflug und um zwei Wochen Urlaub für die Kinder von der Kindertagesstätte, also die Schließzeiten um 3 Wochen verlängert ?