Sitzung: 25.03.2010 Jugendhilfeausschuss
Anfrage der
CDU-Stadtvertreterin
Heideltraud Peihs
im JHA am 25.03.2010
Wenn Kindergartenträger
ihre eigenen Satzung ändern, wird dieses der Verwaltung zur Kenntnis gegeben
und beeinflusst diese Änderung den Vertrag finanziell zwischen dem Träger und
der Stadt:
z.B., wenn die Änderung in
der bestehenden Satzung die Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
erweitert um z.B. 5 Tage für Fortbildungen, Organisationstag und
Betriebsausflug und um zwei Wochen Urlaub für die Kinder von der
Kindertagesstätte, also die Schließzeiten um 3 Wochen verlängert ?