Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Bertram gibt die Beantwortung der Anfrage von Frau Schulze-Fasel zu TOP 8.4. aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 03.03.2010 durch das Amt für Gebäudewirtschaft zu Protokoll.

 

 

Frau Schulze-Fasel gibt für die FDP-Fraktion folgende Anfrage zu Protokoll:

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Welche Kosten würden entstehen, wenn alle Schulen und Sporthallen zzgl. aller Nebenräume mit Rauchmeldern ausgestattet werden?

 

Stehen Haushaltsmittel für den vorbeugenden Brandschutz bereit?

 

Wie viel Zeit müsste eingeplant werden, um die Rauchmelder zu installieren?

 

 

 

Antwort:

 

Der Brandschutzingenieur Herr Berg hat im Ausschuss für Schule und Sport am 03.03.2010 im Bezug auf den Einbau von Rauchwarnmeldern Folgendes ausgeführt:

 

Nach den Ausführungen der Landesbauordnung ist der Einbau von Rauchwarnmeldern nur in Wohnungen vorgeschrieben, da hier eine zusätzliche Gefahr durch die Schlafnutzung gegeben ist. In den Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

 

Aufgrund der eindeutigen Aussage des Brandschutzingenieurs geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Fragen damit erübrigt haben.

 

Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Erfassung der erforderlichen Rauchwarnmelder nur mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand möglich, da die notwendigen Begehungen der Schulen nur von fachlich qualifiziertem Personal vorgenommen werden können. Dies ist jedoch momentan nicht leistbar.

 

Haushaltsmittel stehen auf jeden Fall nicht bereit.