Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Pauls bittet um Erklärung des Begriffes „Arbeitsamtsmittel“ in den Einnahmen im Verwendungsnachweis. Frau Kühl bittet, die Beantwortung nachreichen zu dürfen, da sie als Vertretung für Frau Marzahn-Reimer noch nicht lange in der Beratungsstelle tätig ist.

 

(Antwort: Bei den Arbeitsamtsmitteln handelt es sich um Zuschüsse des Arbeitsamtes, die während der aktiven Phase der Altersteilzeit für eine Mitarbeiterin geleistet werden.)

 

Beschluss:

Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan zur Kenntnis und gewährt der Beratungsstelle pro familia für das Jahr 2010 einen zweckgebundenen Betriebskostenzuschuss bis zur Höhe von 35.673,61 €.

Mittel stehen auf dem Finanzkonto 331000.531800 zur Verfügung. Die Förderung entspricht der des Vorjahres. Bis zum 31.03.2011 ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein eventuelles Guthaben ist (anteilig) der Stadt Norderstedt zu erstatten.

 

 


Abstimmung:

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.