Herr Pauls bittet
um Erklärung des Begriffes „Arbeitsamtsmittel“ in den Einnahmen im
Verwendungsnachweis. Frau Kühl bittet, die Beantwortung nachreichen zu dürfen,
da sie als Vertretung für Frau Marzahn-Reimer noch nicht lange in der
Beratungsstelle tätig ist.
(Antwort: Bei den
Arbeitsamtsmitteln handelt es sich um Zuschüsse des Arbeitsamtes, die während
der aktiven Phase der Altersteilzeit für eine Mitarbeiterin geleistet werden.)
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den
vorgelegten Wirtschaftsplan zur Kenntnis und gewährt der Beratungsstelle pro
familia für das Jahr 2010 einen zweckgebundenen Betriebskostenzuschuss bis zur
Höhe von 35.673,61 €.
Mittel stehen auf dem
Finanzkonto 331000.531800 zur Verfügung. Die Förderung entspricht der des
Vorjahres. Bis zum 31.03.2011 ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein
eventuelles Guthaben ist (anteilig) der Stadt Norderstedt zu erstatten.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.